Bereits 2005 entbrennt die Diskussion um die Verankerung der Jugendbeteiligung in der Gemeindeordnung erneut.
2015 wird die Gemeindeordnung durch den Landtag von baden-Württemberg geändert und erweitert. Der Vorstand des Dachverbandes ist an der Ausarbeitung des §41a der GemO grundlegend beteiligt.