Zusammenfassung zum Schutzkonzept des Dachverbands der Jugendgemeinderäte Baden-Württemberg e.V.
Im Jahr 2024 erarbeiteten mehrere Vorstandsmitglieder und die Geschäftsführerin, Melanie Schmitt, ein Schutzkonzept zur Prävention sexualisierter Gewalt, für die Verbandsarbeit. Unterstützt wurde die Arbeitsgruppe, bestehend aus den Vorsitzenden Elif Aysu Karayagiz und Jonas Dehmel sowie die Beiräte Giuseppe Femia, Baran Rahimi und die Werksstudentin Nina Kohler von Ursula Fohl, Beraterin beim Kinderschutzbund Mannheim. In das Jahr 2025 starten wir mit einem Schutzkonzept, wohlwissend, dass die Arbeit daran nie abgeschlossen sein wird, sondern das Thema „Kinder- und Jugendschutz“ unsere Arbeit fortan prägt.

Vorgehen
Zur Sensibilisierung absolvierten haupt- und ehrenamtlich Tätige beim Dachverband den digitalen Grundkurs „Was ist los mit Jaron?“ zum Schutz von Schüler*innen vor sexuellem Missbrauch. Die digitale Fortbildung auf der Homepage der Bundesbeauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, ist ein niedrigschwelliges Angebot, um das Thema sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen kennenzulernen, die Angst davor zu verlieren und mehr Handlungssicherheit zu gewinnen. Zudem recherchierten wir den Umfang von Schutzkonzepten ähnlicher Akteure, um eine Vorstellung zu unserem Vorhaben zu erhalten.
Dank einer finanziellen Förderung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg starteten wir einen Beratungsprozess koordiniert vom Kinderschutzbund Mannheim.
In einem Präsenztreffen sowie monatlich stattfindenden digitalen Sitzungen leitete uns die Beraterin Ursula Fohl schrittweise an, Fokusthemen zu bearbeiten. Die Termine wurden zudem anhand von Unterlagen des Kinderschutzbundes von den Arbeitsgruppenmitgliedern stets vorbereitet. Obwohl es sich um ein bedrückendes Thema handelt, war die Arbeitsmoral außergewöhnlich hoch, da allen Anwesenden das Thema am Herzen liegt.
Bausteine des Schutzkonzepts
- Verankerung des Jugendschutzes in der Außendarstellung des Vereins
- Verhaltenskodex für haupt- und ehrenamtlich Tätige
- Informationsschreiben zur Sensibiliserung unserer Gäste und Kooperationspartner:innen
- Partizipation. Einbindung unserer Mitglieder beim Dachverbandstreffen
- Fortbildungseinheiten zum Kinder- und Jugendschutz für die Arbeitsgruppe
- Und zum Thema sexualisierte Gewalt und Täter*innenstrategien.
- Mitglieder im Umgang mit Veranstaltungsbildern sensibilisieren
- Analyse von möglichen Gefährdungssituationen, um präventiv handeln zu können.
- Handlungsleitfäden für Gefährdungssituationen in unseren Seminaren
- Kooperationsvereinbarung mit dem Jugendamt Stuttgart
- Ansprechpersonen (Awarnessperson) und Darstellung des Beschwerdewegs
- Nachhaltigkeit. Strategie zur Umsetzung bei haupt- und ehrenamtlich Tätigen.
Stand 2. Juli 2025
Ergriffene Maßnahmen
- Den Anmeldungen auf unserer Homepage wird folgender Satz hinzugefügt, „Wir möchten, dass sich alle Teilnehmenden auf unseren Veranstaltungen wohl fühlen, deshalb wird zu Beginn eine Awarnessperson vorgestellt, an die ihr euch wenden könnt. Der Vorstand toleriert keine Übergriffe und kein Mobbing.“
- Eine Awarnessperson wird im Vorfeld von Veranstaltungen vom Vorstand benannt und deren Name und Kontaktdaten im Gruppenchat der Veranstaltung veröffentlicht. Die Zuständigkeit dieser Aufgabe wechselt.
- Partizipation zum Seminarbeginn: „Kackhaufen Kissen“ kann Moderation übergeben werden, sollte gerade etwas kacke laufen.
- Alle haupt- und ehrenamtlich Tätigen haben den Verhaltenskodex unterschrieben.
- Alle Haupt- und einige Ehrenamtlichen haben die Online-Fortbildung „Was ist los mit Jaron?“ zur Sensibilisierung von Gefährdungssituationen absolviert.
- Beim Dachverbandstreffen wurde das Schutzkonzept den Mitgliedern vorgestellt und Anregungen abgefragt.
- Wir sind sensibilisiert, sollten non-binäre Personen, Wünsche für die Zimmeraufteilung äußern und berücksichtigen diese.
- Bei der Einarbeitung neuer Vorstandsmitglieder wird die Arbeit am Schutzkonzept fortgeführt und bestehende Maßnahmen ergänzt.
- Unsere Mitglieder wurden durch einen Bericht auf der Homepage und Informationen per Mail (2-mal) zum Schutzkonzept informiert.
- Ergänzung der Fotoeinverständniserklärung: „Es ist nicht erlaubt, Bilder von anderen Personen ohne deren Einverständnis zu verbreiten. Verletzen sie das Schamgefühl der Person, gehen wir als Verband rechtlich dagegen vor.“
- Unseren Referentinnen und Gäste senden wir vorab eine Information zum Umgang mit jugendlichen Teilnehmer:innen zu.
- Leitbild um das Anliegen „Kinder- und Jugendschutz“ ergänzen.
- Angebot an Fachkräfte „Digitales Gespräch zum Kinder- und Jugendschutz“ zwischen 11.00 und 12.00Uhr am Montag den 2. Juli 2025
Geplante Maßnahmen
- Regeln, bspw. zum Umgang mit Fotos, zu Beginn von Seminaren, Ausflügen und Mitgliederversammlungen gemeinsam mit Teilnehmenden festlegen. z.B. „Wir sind nicht blöd zueinander. Was wäre denn blöd? Denn das bestimmt ihr selbst.“ Über strafrechtliche Relevanz informieren.
- Beschwerdeweg auf der Homepage darstellen
- Aktion am Kinderschutztag (Stärkeprojekte)