Erklärung zur Barrierefreiheit

Der Dachverband der Jugendgemeinderäte Baden-Württemberg e. V. ist bemüht, seine Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://jugendgemeinderat.de

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Anwendung ist wegen der folgenden Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a) Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG

  • Dokumente, die vor dem 23. September 2018 eingestellt wurden und für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden.
  • Teilweise Dokumente, die seit dem 23. September 2018 eingestellt wurden.
  • Verlinkungen zu externen Dokumenten oder Webseiten außerhalb dieses Internetauftritts können auf nicht barrierefreie Inhalte führen.

b. Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften

  • Dokumente, die vor dem 23. September 2018 eingestellt wurden und nicht für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 11.09.2025 erstellt.

Die Erklärung beruht auf einer Selbstbewertung nach § 4 Absatz 2, Ziffer 1 L-BGG-Durchführungsverordnung (L-BGG-DVO) und wurde von der Agentur d-mind GmbH durchgeführt. 

Die Erklärung wurde zuletzt am 11.09.2025 überprüft.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen auffallen, können Sie sich gerne bei uns melden:

Dachverband der Jugendgemeinderäte Baden-Württemberg e. V.
Schloßstraße 23
74372 Sersheim

Telefon: 07042 / 8317-33
info@jugendgemeinderat.de

5. Schlichtungsverfahren

Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.

Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:

Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.