
Erklärung zur Barriere·freiheit in Leichter Sprache
Was ist eine Erklärung zur Barriere·freiheit?
Manche Menschen können Internet·seiten nicht gut nutzen.
Zum Beispiel:
Sie können die Schrift auf der Internet·seite nicht gut lesen.
Das ist eine Barriere.
Im Gesetz steht:
Wichtige Internet·seiten müssen barrierefrei sein.
Alle Menschen müssen diese Internet·seiten gut nutzen können.
Das gilt auch für:
- Menschen mit einer Seh·behinderung
- Gehör·lose Menschen
- Menschen, die einen Computer nicht mit
den Händen bedienen können
- Menschen, die Leichte Sprache brauchen
Barriere·freiheit auf Internet·seiten bedeutet zum Beispiel:
- Menschen mit einer Seh·behinderung können die Farbe von einem Text verändern.
So können sie den Text besser lesen.
- Blinde Menschen können sich den Text vorlesen lassen.
- Die Internet·seite ist in Leichter Sprache.
Für wichtige Internet·seiten gibt es die Erklärung zur Barriere·freiheit.
In der Erklärung zur Barriere·freiheit steht:
- So barrierefrei ist die Internet·seite.
- Diese Stellen von der Internet·seite sind noch nicht barrierefrei.
- Diese Stellen von der Internet·seite müssen nicht barrierefrei sein.
Zum Beispiel:
weil es eine Ausnahme im Gesetz gibt.
In der Erklärung zur Barriere·freiheit steht auch:
Wann wurde die Erklärung zur Barriere·freiheit geschrieben.
Der Besitzer von der Internet·seite muss
die Erklärung jedes Jahr neu machen.
Dafür prüft er jedes Jahr:
Wie barrierefrei ist die Internet·seite?
Dachverband der Jugendgemeinderäte Baden-Württemberg e. V.
Schloßstraße 23,
74372 Sersheim,
Baden-Württemberg, Deutschland
Die Internet·seite des Dach·verbands der Jugend·gemeinderäte Baden-Württemberg e. V. ist:
jugendgemeinderat.de
Die Internet·seite ist noch nicht ganz barrierefrei.
Aber wir wollen die Barriere·freiheit immer besser machen.
Das steht in unserer Erklärung zur Barriere·freiheit:

1. Wir halten uns an das Gesetz zur Barriere·freiheit.
Ein großer Teil von unserer Internet·seite ist schon barrierefrei.

2. Diese Barrieren gibt es noch auf unserer Internet·seite:
- Einige wichtige Dokumente sind nicht barrierefrei.
Zum Beispiel ältere Dokumente.
- Einige Links auf unserer Internet·seite führen auf andere Internet·seiten.
Oder zu Dokumenten,
die wir nicht selbst gemacht haben.
Diese Internet·seiten oder Dokumente sind manchmal nicht barrierefrei.

3. Diese Erklärung zur Barriere·freiheit ist vom 11.09.2025.
Die Firma d-mind hat die Internet·seite überprüft.
Und sie hat die Erklärung zur Barriere·freiheit in schwerer Sprache geschrieben.
4. So können Sie uns erreichen.
Zum Beispiel:
- Wenn Sie Fragen haben.
- Wenn Sie uns etwas mitteilen möchten.
Dann können Sie sich bei uns melden.
So erreichen Sie uns:

Adresse:
Dachverband der Jugendgemeinderäte Baden-Württemberg e. V.
Schloßstraße 23
74372 Sersheim

E-Mail: info@jugendgemeinderat.de

5. So können Sie Barrieren melden.
Zum Beispiel:
- Wenn Sie etwas nicht verstehen.
- Wenn Sie etwas schlecht lesen können.
Dann können Sie sich bei uns melden.
Wir kümmern uns um Ihre Meldung.
Wir prüfen Ihre Meldung.
Und wir antworten Ihnen.
Dafür haben wir 4 Wochen Zeit.

Wenn wir nicht innerhalb von 4 Wochen antworten:
Dann können Sie sich
bei der Schlichtungs·stelle beschweren.

So erreichen Sie die Schlichtungs·stelle:
Adresse:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart

Telefon-Nummer: 0711 123 393 75

Internet-Seite: https://barrierefreiheit-bw.de/
Symbole: METACOM Symbole © Annette Kitzinger