Ein großes Anliegen der rund 1500 Jugendgemeinderatsmitglieder im Ländle ist es, ihre Stadt für Jugendliche attraktiver zu gestalten. Hierzu gehören beispielsweise die Gestaltung und Einrichtung von Spiel- und Sportplätzen, Rad- und Verkehrswegeplanung, die Umgestaltung von Schulhöfen, Skateanlagen, der Öffentliche Personennahverkehr, insbesondere Nachtbusse und Tarife, die Gestaltung und Erhaltung von Jugendhäusern, politische und unpolitische Veranstaltungen, Umweltaktionen, Bandcontests und vieles mehr. Der Vorsitzende ist ein Mitglied des JGRs oder der (Ober-)Bürgermeister der Stadt.
Neben den öffentlichen Sitzungen gibt es nichtöffentliche Sitzungen und Arbeitskreistreffen. Außerdem nehmen die Jugendgemeinderäte an den Sitzungen des Gemeinderats oder seiner Ausschüsse teil – im Idealfall als vollwertiges Mitglied.
Die Anzahl der Mitglieder ist von der Größe der Stadt abhängig und wird in der GemO definiert. In fast allen Städten haben Jugendliche von 14 bis 21 Jahren das aktive und passive Wahlrecht, unabhängig davon, ob sie einen deutschen Pass haben oder nicht. Viele Jugendliche üben bei der Wahl zum Jugendgemeinderat zum ersten Mal ihr Wahlrecht aus und beschäftigen sich mit Themen der Kommunalpolitik. Dies fördert die Identifikation mit dem Heimatort, vermittelt Prinzipien einer demokratischen Wahl und verschafft jungen Menschen die Möglichkeit die Verantwortung zu politischen Entscheidungen mitzutragen.