Rechtliche Grundlagen eines Jugendgemeinderats
§ 41a der Gemeindeordnung
Mit der Überarbeitung – in Fachkreisen auch Novellierung genannt – der Gemeindeordnung von Baden-Württemberg im Jahr 2015 erhielten Kinder und Jugendliche fundamentale Rechte im Hinblick auf deren Beteiligung. Welche das sind erfährst Du hier.
Geschichtliche Einordnung
Bereits 1998 hat der Landtag von Baden-Württemberg den § 41a in die Gemeindeordnung aufgenommen und die Jugendbeteiligung damit einen entscheidenden Schritt vorangebracht. Im Jahr 2005 erfolgte dann die Konkretisierung des Paragrafen. Circa zehn Jahre später, am 14. Oktober 2015, beschloss der Landtag von Baden-Württemberg den nachfolgenden Gesetzestext. Seitdem sind Kommunen in Baden-Württemberg dazu verpflichtet Jugendliche zu beteiligen.