Jugendgemeinderäte

Jugendgemeinderäte sind eine Besonderheit des politischen Systems Baden-Württembergs. In keinem anderen Bundesland gibt es sonst so viele Jugendgemeinderäte. 1985 wurde der erste deutsche Jugendgemeinderat in Weingarten am Bodensee gegründet.
Sie vertreten die Interessen der Jugendlichen ihrer Kommune und werden in der Regel durch diese gewählt.

Definition eines Jugendgemeinderats

Jugendgemeinderäte zeichnen das politische System Baden-Württembergs im Besonderen aus. Nirgendwo sonst in Deutschland gibt es so viele Jugendgemeinderäte wie in diesem Bundesland. Nach Vorbildern in Frankreich und Belgien wurde 1985 der erste deutsche Jugendgemeinderat in Weingarten am Bodensee gegründet. Inzwischen ist die Anzahl der Jugendgemeinderäte in Baden-Württemberg auf ca. 90 gestiegen.

Die Gemeinde ist nicht nur der Lebensort von Jugendlichen, sondern auch die unterste Organisationsebene des Staates. Hier können Jugendliche Politik unmittelbar erfahren und sich politisch erproben. Jugendthemen sollten von Jugendlichen mitbestimmt werden, da diese ihre eigenen Bedürfnisse am besten kennen. So ermöglicht kommunalpolitische Beteiligung Minderjährigen, ihre Selbstwirksamkeit zu erleben, ihr Verantwortungsbewusstsein weiterzuentwickeln und sich mit ihrem Lebensumfeld zu identifizieren. Demokratie wird erfahrbar. Junge Menschen erleben dadurch einen praktischen Einstieg in die Politik – ohne Parteibindung.

Der Jugendgemeinderat (oft auch Jugendrat, Jugendbeirat oder Jugendparlament genannt) ist eine demokratisch gewählte, politische Vertretung der Jugendlichen auf kommunaler Ebene. Das überparteiliche Gremium vertritt die Interessen der Jugendlichen gegenüber den kommunalpolitisch Verantwortlichen. Die Gemeindeordnung für Baden-Württemberg §41a sieht vor, dass eine Gemeinde „einen Jugendgemeinderat oder eine andere Jugendvertretung einrichten“ kann.

Mitglieder des Jugendgemeinderats sind ehrenamtlich tätig und in der Regel nicht parteigebunden. Die Anzahl der Mitglieder richtet sich mehr oder weniger nach der Einwohnerzahl der Kommune und wird in der Satzung festgelegt. In welchem Alter die Jugendlichen in den Jugendgemeinderat gewählt werden können, legt ebenfalls die Satzung fest; die Spanne reicht von zwölf bis 21 Jahren.

Das aktive und passive Wahlrecht haben Jugendliche unabhängig davon, welcher Nationalität sie angehören (anders als sonst bei Kommunalwahlen). In manchen Gemeinden entscheidet der Wohnort über die Wahlberechtigung, in anderen dürfen alle Jugendlichen wählen, die Schulen im Ort besuchen, unabhängig davon, wo sie wohnen.

Quelle: Landeszentrale für politische Bildung