Die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg benennt in § 1b Abs. 1 Nr. 1 Ausnahmen vom Veranstaltungsverbot aus § 10 Abs. 3 Nr. 1 S. 1, welche im Bereich von Gremiensitzungen,…
Die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg benennt in § 1b Abs. 1 Nr. 1 Ausnahmen vom Veranstaltungsverbot aus § 10 Abs. 3 Nr. 1 S. 1, welche im Bereich von Gremiensitzungen,…