Empfehlung zur Sitzungsorganisation in der Pandemie-Zeit

|Dachverband

Die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg benennt in § 1b Abs. 1 Nr. 1 Ausnahmen vom Veranstaltungsverbot aus § 10 Abs. 3 Nr. 1 S. 1, welche im Bereich von Gremiensitzungen, wie bei Jugendgemeinderatssitzungen, einschlägig sind. Wenn Gremien eine Präsenzsitzung in Betracht ziehen, dann wäre das zunächst ihre rechtliche Grundlage.

Die Fallgruppen des § 1b Abs. 1 Nr. 1 müssen nach der Verordnung jedoch zusätzlich „notwendig“ sein. Das bedeutet nach unserem Erachten, dass auch diese Fallgruppen nur dann vor Ort tagen dürfen, wenn es aus objektiver Betrachtung kein anderes geeignetes Mittel zum Erreichen des angestrebten Zwecks gibt, um die Gefahr einer Infektion abzuwenden.

Da stellt sich natürlich die Frage, ob eine digitale Sitzung – objektiv betrachtet – nicht ein geeignetes Mittel darstellt, um das Tagen des Jugendgemeinderates als Zweck sicherzustellen.

Final subsumiert sieht der Vorstand des Dachverbandes in Abwägung mit dem Infektionsrisiko nicht die Erforderlichkeit Jugendgemeinderatssitzungen als Präsenzsitzungen durchzuführen. 

Mehr noch empfehlen wir sogar, dass – solange die Einschränkungen der Landesregierung greifen – die Sitzungen digital abgehalten werden sollten.

Der Dachverband führt deshalb seine Veranstaltungen auch ausschließlich digital mit dem Tool „Zoom“ durch.

Sollte Eure Kommune Euch keine Plattform, wie Zoom, zur Verfügung stellen, könnt Ihr Euch an den Dachverband wenden. Wir stellen Euch unseren Kanal für eine limitierte Zeit zur Verfügung.

Mit Fragen zur aktuellen Situation könnt Ihr Euch gerne über das Kontaktformular an uns wenden!

Euer Dachverband

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