Die Anerkennung einer eigenen Persönlichkeit, ein Recht auf Entwicklung, Entfaltung und einen angemessenen Lebensstandard und die Selbstverpflichtung der Politik für faire Lebensbedingungen zu sorgen – Das soll durch eigene Kinderrechte im Grundgesetz garantiert werden fordern Verbände.
Auch der Dachverband der Jugendgemeinderäte unterstützt diese Forderungen. „Kinder und Jugendliche haben ganz andere Bedürfnisse bei der Umsetzung ihrer Grundrechte. Gerade Kinder können sich vermehrt nicht selbst durchsetzen, wenn ihre Rechte beschränkt werden. Da braucht es einen starken Staat“, führt Jana Freis, Vorsitzende für Externes, aus.
Nach der Bundestagswahl 2017 nahmen CDU, CSU und SPD die Forderung in den Koalitionsvertrag auf. Im dritten Kapitel setzen die Koalitionäre fest: „Wir werden Kinderrechte im Grundgesetz ausdrücklich verankern. Kinder sind Grundrechtsträger, ihre Rechte haben für uns Verfassungsrang. Wir werden ein Kindergrundrecht schaffen“. Bis 2019 gaben sich die Koalitionäre Zeit Vorschläge zu entwickeln. 2021 wird noch immer über die Vorschläge diskutiert, Anfang Juni räumt Justizministerin Lambrecht ein, die Kinderrechte werden in dieser Legislaturperiode nicht mehr in das Grundgesetz aufgenommen. Reinhard Langer, Vorsitzender für Internes des Verbandes, hat dafür kein Verständnis: „Es hat bereits lange Zeit gebraucht, bis ein Gesetzesentwurf zu den Kinderrechten vorliegt, dass die Justizministerin jetzt von mangelndem Willen zur Einigung berichtet, bedauern wir sehr“. „Die neue Bundesregierung sollte diesem Vorhaben nach der Wahl eine hohe Priorität einräumen“, fordert Jana Freis.